CSDDD 101: Corporate Sustainability Due Diligence Directive erklärt
Was ist CSDDD, wann tritt sie in Kraft, welche Unternehmen sind betroffen und wie verhält sie sich zu EUDR, CBAM und NFRD?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, Richtlinie 2024/1760) verpflichtet große EU-Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und zu berichten.
Wann tritt CSDDD in Kraft?
Die Richtlinie wurde im Juli 2024 veröffentlicht. Mitgliedstaaten hatten bis 26. Juli 2026 Zeit zur Umsetzung in nationales Recht. Anwendung gestaffelt nach Unternehmensgröße:
- Juli 2027 — Unternehmen mit >5.000 Mitarbeitern UND >1,5 Mrd. € Umsatz
- Juli 2028 — Unternehmen mit >3.000 Mitarbeitern UND >900 Mio. € Umsatz
- Juli 2029 — Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitern UND >450 Mio. € Umsatz
Kleinere Unternehmen fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich, werden aber indirekt über Lieferanten-Sorgfaltspflichten ihrer großen Kunden betroffen.
Was verlangt CSDDD?
Ein sechsstufiger Sorgfaltspflichtzyklus:
- Integration der Sorgfaltspflicht in Richtlinien und Risikomanagement
- Identifizierung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen
- Prävention und Minderung durch Lieferantenengagement und Abhilfemaßnahmen
- Überwachung der Wirksamkeit
- Kommunikation (jährliche Veröffentlichung)
- Beschwerdemechanismus für Betroffene zugänglich
Welche Risiken sind erfasst?
Menschenrechte — Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sicherheitsvorfälle, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit.
Umwelt — THG-Emissionen, Verschmutzung, Biodiversitätsverlust, Entwaldung (teilweise Überschneidung mit EUDR), Wassererschöpfung, gefährliche Stoffe.
Verhältnis zu EUDR, CBAM und NFRD
CSDDD ist die übergreifende Verpflichtung. EUDR und CBAM sind produktspezifisch; CSDDD erzwingt ein ganzes Supply-Chain-Sorgfaltspflichtsystem.
Überschneidung mit Trade Compliance
Gute Nachricht: Lieferantendaten, die Sie bereits für LTSD, EUDR und CBAM haben, sind direkt für CSDDD wiederverwendbar. Zusätzlich benötigt:
- Menschenrechtsaudit-Berichte pro Lieferant (SA8000, SMETA)
- Klimarisikobewertungen pro Produktionsstätte
- Integration des Beschwerdemechanismus
Was PSRA ergänzt
Das Lieferantenerklärungsmodul von PSRA ist so gestaltet, dass es Nachhaltigkeits-Evidence neben Ursprungs-Evidence speichert. Das CSDDD-Modul (Design-Phase, Release Q2 2027) nutzt die bestehende Lieferantenregistrierung für Beschwerdekanal und Audit-Berichte.
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