CSDDD 101: Corporate Sustainability Due Diligence Directive erklärt

Was ist CSDDD, wann tritt sie in Kraft, welche Unternehmen sind betroffen und wie verhält sie sich zu EUDR, CBAM und NFRD?

Pillar context

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, Richtlinie 2024/1760) verpflichtet große EU-Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und zu berichten.

Wann tritt CSDDD in Kraft?

Die Richtlinie wurde im Juli 2024 veröffentlicht. Mitgliedstaaten hatten bis 26. Juli 2026 Zeit zur Umsetzung in nationales Recht. Anwendung gestaffelt nach Unternehmensgröße:

  • Juli 2027 — Unternehmen mit >5.000 Mitarbeitern UND >1,5 Mrd. € Umsatz
  • Juli 2028 — Unternehmen mit >3.000 Mitarbeitern UND >900 Mio. € Umsatz
  • Juli 2029 — Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitern UND >450 Mio. € Umsatz

Kleinere Unternehmen fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich, werden aber indirekt über Lieferanten-Sorgfaltspflichten ihrer großen Kunden betroffen.

Was verlangt CSDDD?

Ein sechsstufiger Sorgfaltspflichtzyklus:

  1. Integration der Sorgfaltspflicht in Richtlinien und Risikomanagement
  2. Identifizierung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen
  3. Prävention und Minderung durch Lieferantenengagement und Abhilfemaßnahmen
  4. Überwachung der Wirksamkeit
  5. Kommunikation (jährliche Veröffentlichung)
  6. Beschwerdemechanismus für Betroffene zugänglich

Welche Risiken sind erfasst?

Menschenrechte — Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sicherheitsvorfälle, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit.

Umwelt — THG-Emissionen, Verschmutzung, Biodiversitätsverlust, Entwaldung (teilweise Überschneidung mit EUDR), Wassererschöpfung, gefährliche Stoffe.

Verhältnis zu EUDR, CBAM und NFRD

CSDDD ist die übergreifende Verpflichtung. EUDR und CBAM sind produktspezifisch; CSDDD erzwingt ein ganzes Supply-Chain-Sorgfaltspflichtsystem.

Überschneidung mit Trade Compliance

Gute Nachricht: Lieferantendaten, die Sie bereits für LTSD, EUDR und CBAM haben, sind direkt für CSDDD wiederverwendbar. Zusätzlich benötigt:

  • Menschenrechtsaudit-Berichte pro Lieferant (SA8000, SMETA)
  • Klimarisikobewertungen pro Produktionsstätte
  • Integration des Beschwerdemechanismus

Was PSRA ergänzt

Das Lieferantenerklärungsmodul von PSRA ist so gestaltet, dass es Nachhaltigkeits-Evidence neben Ursprungs-Evidence speichert. Das CSDDD-Modul (Design-Phase, Release Q2 2027) nutzt die bestehende Lieferantenregistrierung für Beschwerdekanal und Audit-Berichte.

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  • Audit Trail: Ein Audit Trail dokumentiert, wer was getan hat, auf Basis welcher Quelldaten und mit welcher Entscheidungslogik.
  • BOM: Eine BOM ist die Bill of Materials: die strukturierte Zusammensetzung eines Produkts.
  • Lieferantenerklärung: Eine Lieferantenerklärung hält fest, welche Ursprungsinformationen ein Lieferant für gelieferte Waren abgibt.
  • Zollanmeldung: Eine Zollanmeldung ist die formelle Mitteilung an den Zoll zur Anmeldung von Waren für Ein-, Aus- oder Durchfuhr, verfügbar in fünf Verfahrensarten.