EUDR-Sorgfaltspflicht-Checkliste: von der Fläche zur Einfuhranmeldung

Schritt-für-Schritt-Checkliste für EUDR-Compliance: Flächen-Geolokation, Risikoklassifizierung, Lieferantenaudit und TRACES-NT-Erklärung.

Pillar context

Die EUDR-Sorgfaltspflicht ist mehr als eine Abhakliste — es ist ein fortlaufender Verifizierungszyklus pro Sendung.

1. Produkt + HS-Code prüfen

  • HS-Code bestimmen
  • Prüfen, ob er unter EUDR Anhang I fällt (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz)
  • Scope-Entscheidung dokumentieren

2. Lieferanteninformationen

  • Vollständige Lieferantenidentität (Name, Adresse, Handelsregister, EORI)
  • Flächen-Geolokation (Breiten- und Längengrad, WGS84)
  • Bei Flächen >4 Hektar: Polygon-Koordinaten
  • Produktions-/Erntedatum pro Charge
  • Menge pro Fläche pro Charge

3. Risikobewertung

  • Länderrisikoklassifizierung (hoch/mittel/niedrig nach EU-Beschluss)
  • Flächenkoordinaten mit Entwaldungsdaten abgleichen (Global Forest Watch)
  • Prüfen, ob die Fläche nach 31-12-2020 entwaldet wurde
  • Menschenrechtsrisiken bewerten

4. Risikominderung (falls nicht vernachlässigbar)

  • Zusätzliche Nachweise (Satellitenbilder, unabhängige Audits)
  • Lieferantenbesuche
  • Quartals-Kontrollzyklus
  • Wenn Risiko nicht zu mindern: Sendung ablehnen

5. DDS einreichen

  • In TRACES NT einloggen
  • Flächenkoordinaten, Produkt, Lieferant und Risikobewertung eintragen
  • Due Diligence Statement (DDS) Referenznummer erhalten
  • DDS-Referenz zur Einfuhranmeldung hinzufügen

6. Archivierung

  • Alle Lieferantenunterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren
  • DDS-Referenz mit Rechnung und Stücklistenzeilen verknüpfen
  • Nachweiskette für Zollprüfungen bereithalten

Wo PSRA hilft

Schritte 2, 5 und 6 sind in Excel katastrophal. PSRA erfasst Lieferantendaten einmal über den LTSD-Workflow und verwendet sie automatisch für die DDS-Einreichung wieder. Die Nachweiskette aus dem Präferenzursprung deckt ~70% der EUDR-Anforderungen ab.

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  • Audit Trail: Ein Audit Trail dokumentiert, wer was getan hat, auf Basis welcher Quelldaten und mit welcher Entscheidungslogik.
  • BOM: Eine BOM ist die Bill of Materials: die strukturierte Zusammensetzung eines Produkts.
  • Lieferantenerklärung: Eine Lieferantenerklärung hält fest, welche Ursprungsinformationen ein Lieferant für gelieferte Waren abgibt.
  • Zollanmeldung: Eine Zollanmeldung ist die formelle Mitteilung an den Zoll zur Anmeldung von Waren für Ein-, Aus- oder Durchfuhr, verfügbar in fünf Verfahrensarten.