Formblatt A: Ursprungszeugnis im APS-System

Wie Formblatt-A-Zeugnisse im Allgemeinen Praeferenzsystem fuer Exporte aus Entwicklungslaendern funktionieren.

Pillar context

Das Formblatt A (Form A, auch Certificate of Origin Form A) ist ein Ursprungszeugnis, das im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU verwendet wird. Es bescheinigt, dass Waren aus einem begünstigten Entwicklungsland stammen und berechtigt zur Anwendung von Präferenzzollsätzen bei der Einfuhr in die EU. Das Formblatt A wird schrittweise durch das REX-System (Registered Exporter) ersetzt.

Was ist das Allgemeine Präferenzsystem (APS)?

Das APS (englisch: GSP — Generalized System of Preferences) ist ein einseitiges Handelspräferenzsystem, mit dem die EU Entwicklungsländern ermäßigte oder zollfreie Einfuhren gewährt. Es gibt drei Stufen:

Stufe Bezeichnung Begünstigte
Standard-APS Allgemeine Regelung Ca. 30 Entwicklungsländer
APS+ Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung Länder mit Ratifizierung internationaler Übereinkommen
EBA Everything But Arms Am wenigsten entwickelte Länder (LDC)

Ausstellung des Formblatts A

Das Formblatt A wird von den zuständigen Behörden des Ausfuhrlandes ausgestellt. Der Ablauf ist:

  1. Der Ausführer beantragt das Formblatt A bei der zuständigen Regierungsstelle
  2. Die Behörde prüft den Ursprung der Waren anhand der EU-Ursprungsregeln
  3. Nach Genehmigung wird das Formblatt A gestempelt und unterzeichnet
  4. Das Original wird dem Einführer mit den Waren zugesandt
  5. Der EU-Einführer legt das Formblatt A bei der Zollanmeldung vor

Anforderungen für EU-Einführer

EU-Einführer müssen bei der Verwendung des Formblatts A folgende Punkte beachten:

  • Fristgerechte Vorlage: Das Formblatt A muss innerhalb von 10 Monaten nach Ausstellung vorgelegt werden
  • Direktbeförderung: Die Waren müssen direkt aus dem Begünstigungsland in die EU befördert worden sein (oder über zulässige Transitländer)
  • Warenwert: Der Wert der Sendung muss den Angaben auf dem Formblatt A entsprechen
  • Zolltarifnummer: Die Waren müssen unter eine APS-begünstigte Zolltarifnummer fallen

Übergang zum REX-System

Seit 2017 wird das Formblatt A schrittweise durch das REX-System ersetzt. Registrierte Ausführer stellen Ursprungserklärungen selbst aus, ohne Beteiligung der Behörden:

Aspekt Formblatt A REX-System
Ausstellung Behörde des Ausfuhrlandes Registrierter Ausführer selbst
Gültigkeit 10 Monate 12 Monate
Wertgrenze ohne Registrierung Keine (immer Behörde) Bis 6.000 EUR ohne REX-Nummer
Format Vorgedrucktes Formular Erklärung auf der Rechnung

Aktueller Stand

  • Die meisten APS-Begünstigungsländer sind zum REX-System übergegangen
  • Für Länder, die noch nicht vollständig umgestellt haben, bleibt das Formblatt A gültig
  • EU-Einführer sollten bei jedem Begünstigungsland prüfen, welches System gilt

Häufige Probleme in der Praxis

  • Formale Mängel: Stempel fehlt, Unterschrift unleserlich, Felder nicht vollständig ausgefüllt
  • Verspätete Vorlage: Nach Ablauf der 10-Monats-Frist ist das Formblatt A nicht mehr verwendbar
  • Nicht gelistete Waren: Die Waren fallen nicht unter die APS-begünstigten Positionen
  • Zweifel am Ursprung: Die Zollbehörde kann eine Nachprüfung im Ausfuhrland anfordern

Empfehlungen

Unternehmen, die regelmäßig aus APS-Ländern importieren, sollten ihre Lieferanten auffordern, sich im REX-System zu registrieren. Dies vereinfacht das Verfahren erheblich und reduziert die Abhängigkeit von behördlichen Ausstellungszeiten.

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  • EUR-1 Zeugnis: Das EUR-1 Zeugnis (Warenverkehrsbescheinigung) ist der Standardnachweis des präferenziellen Ursprungs bei Ausfuhren in Länder mit bilateralem EU-Handelsabkommen.
  • EUR-MED Zeugnis: Das EUR-MED Zeugnis ist die Variante der Warenverkehrsbescheinigung für diagonale Kumulierung innerhalb der PEM-Zone.
  • Ursprungszeugnis (Formblatt A): Formblatt A ist das Ursprungszeugnis, das Entwicklungsländer als Nachweis des präferenziellen Ursprungs unter dem APS ausstellen.
  • Präferenzieller Ursprung: Präferenzieller Ursprung bestimmt, ob Waren unter einem Handelsabkommen für Vorzugsbehandlung qualifizieren.