Formblatt A: Ursprungszeugnis im APS-System
Wie Formblatt-A-Zeugnisse im Allgemeinen Praeferenzsystem fuer Exporte aus Entwicklungslaendern funktionieren.
Das Formblatt A (Form A, auch Certificate of Origin Form A) ist ein Ursprungszeugnis, das im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU verwendet wird. Es bescheinigt, dass Waren aus einem begünstigten Entwicklungsland stammen und berechtigt zur Anwendung von Präferenzzollsätzen bei der Einfuhr in die EU. Das Formblatt A wird schrittweise durch das REX-System (Registered Exporter) ersetzt.
Was ist das Allgemeine Präferenzsystem (APS)?
Das APS (englisch: GSP — Generalized System of Preferences) ist ein einseitiges Handelspräferenzsystem, mit dem die EU Entwicklungsländern ermäßigte oder zollfreie Einfuhren gewährt. Es gibt drei Stufen:
| Stufe | Bezeichnung | Begünstigte |
|---|---|---|
| Standard-APS | Allgemeine Regelung | Ca. 30 Entwicklungsländer |
| APS+ | Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung | Länder mit Ratifizierung internationaler Übereinkommen |
| EBA | Everything But Arms | Am wenigsten entwickelte Länder (LDC) |
Ausstellung des Formblatts A
Das Formblatt A wird von den zuständigen Behörden des Ausfuhrlandes ausgestellt. Der Ablauf ist:
- Der Ausführer beantragt das Formblatt A bei der zuständigen Regierungsstelle
- Die Behörde prüft den Ursprung der Waren anhand der EU-Ursprungsregeln
- Nach Genehmigung wird das Formblatt A gestempelt und unterzeichnet
- Das Original wird dem Einführer mit den Waren zugesandt
- Der EU-Einführer legt das Formblatt A bei der Zollanmeldung vor
Anforderungen für EU-Einführer
EU-Einführer müssen bei der Verwendung des Formblatts A folgende Punkte beachten:
- Fristgerechte Vorlage: Das Formblatt A muss innerhalb von 10 Monaten nach Ausstellung vorgelegt werden
- Direktbeförderung: Die Waren müssen direkt aus dem Begünstigungsland in die EU befördert worden sein (oder über zulässige Transitländer)
- Warenwert: Der Wert der Sendung muss den Angaben auf dem Formblatt A entsprechen
- Zolltarifnummer: Die Waren müssen unter eine APS-begünstigte Zolltarifnummer fallen
Übergang zum REX-System
Seit 2017 wird das Formblatt A schrittweise durch das REX-System ersetzt. Registrierte Ausführer stellen Ursprungserklärungen selbst aus, ohne Beteiligung der Behörden:
| Aspekt | Formblatt A | REX-System |
|---|---|---|
| Ausstellung | Behörde des Ausfuhrlandes | Registrierter Ausführer selbst |
| Gültigkeit | 10 Monate | 12 Monate |
| Wertgrenze ohne Registrierung | Keine (immer Behörde) | Bis 6.000 EUR ohne REX-Nummer |
| Format | Vorgedrucktes Formular | Erklärung auf der Rechnung |
Aktueller Stand
- Die meisten APS-Begünstigungsländer sind zum REX-System übergegangen
- Für Länder, die noch nicht vollständig umgestellt haben, bleibt das Formblatt A gültig
- EU-Einführer sollten bei jedem Begünstigungsland prüfen, welches System gilt
Häufige Probleme in der Praxis
- Formale Mängel: Stempel fehlt, Unterschrift unleserlich, Felder nicht vollständig ausgefüllt
- Verspätete Vorlage: Nach Ablauf der 10-Monats-Frist ist das Formblatt A nicht mehr verwendbar
- Nicht gelistete Waren: Die Waren fallen nicht unter die APS-begünstigten Positionen
- Zweifel am Ursprung: Die Zollbehörde kann eine Nachprüfung im Ausfuhrland anfordern
Empfehlungen
Unternehmen, die regelmäßig aus APS-Ländern importieren, sollten ihre Lieferanten auffordern, sich im REX-System zu registrieren. Dies vereinfacht das Verfahren erheblich und reduziert die Abhängigkeit von behördlichen Ausstellungszeiten.
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