EUR-MED Zertifikat: Anwendungen in der Pan-Euro-Mediterranen Zone

Wie das EUR-MED Zertifikat die diagonale Kumulierung im pan-euro-mediterranen Netzwerk ermoeglicht.

Pillar context

Das EUR-MED Zertifikat ist eine erweiterte Warenverkehrsbescheinigung, die im Rahmen des Pan-Euro-Mediterranen Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) verwendet wird. Es ermöglicht die diagonale Kumulierung des Ursprungs zwischen den Vertragsstaaten der PEM-Zone und ist damit ein zentrales Instrument für komplexe Lieferketten im euro-mediterranen Raum.

Unterschied zwischen EUR.1 und EUR-MED

Merkmal EUR.1 EUR-MED
Anwendungsbereich Bilaterale Abkommen PEM-Zone (multilateral)
Kumulierung Bilateral Diagonal zwischen PEM-Staaten
Kumulierungsfeld Nicht vorhanden Feld 7 (Kumulierungsangabe)
Formular Grüner Rand Grüner Rand mit EUR-MED-Kennzeichnung
Gültigkeitsdauer Abhängig vom Abkommen 4 Monate

Die Pan-Euro-Mediterrane Zone

Die PEM-Zone umfasst derzeit über 40 Länder und Gebiete:

  • EU-Mitgliedstaaten (27 Länder)
  • EFTA-Staaten: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein
  • Westbalkan: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
  • Mittelmeer-Partnerländer: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina, Tunesien, Türkei
  • Färöer-Inseln, Moldau, Georgien, Ukraine

Diagonale Kumulierung

Die diagonale Kumulierung ist der entscheidende Vorteil des EUR-MED Systems. Sie ermöglicht es, Vormaterialien aus verschiedenen PEM-Vertragsstaaten zu verwenden, ohne dass diese den Ursprungsstatus verlieren.

Beispiel

Ein deutsches Unternehmen stellt ein Produkt her und verwendet dabei:

  • Vormaterialien aus der Türkei (PEM-Staat)
  • Vormaterialien aus Marokko (PEM-Staat)

Mit diagonaler Kumulierung können beide Vormaterialien als Ursprungsmaterialien behandelt werden, sofern zwischen allen beteiligten Staaten gültige Freihandelsabkommen bestehen.

Voraussetzungen für diagonale Kumulierung

  1. Zwischen allen beteiligten Ländern müssen identische Ursprungsregeln gelten
  2. Gültige Freihandelsabkommen müssen zwischen allen Partnern in Kraft sein
  3. Die Kumulierung muss im Feld 7 des EUR-MED korrekt angegeben werden
  4. Die verwendeten Vormaterialien müssen mit gültigen Ursprungsnachweisen belegt sein

Das Kumulierungsfeld (Feld 7)

Feld 7 ist das zentrale Element, das die EUR-MED von der EUR.1 unterscheidet. Es muss wie folgt ausgefüllt werden:

  • Kumulierung angewendet: Ankreuzen und die beteiligten Länder angeben
  • Keine Kumulierung angewendet: Entsprechendes Feld ankreuzen

Korrekte Angabe

Situation Eintragung in Feld 7
Kumulierung mit Türkei "Cumulation applied with Turkey"
Kumulierung mit mehreren Ländern "Cumulation applied with Turkey and Morocco"
Keine Kumulierung "No cumulation applied"

Übergangs-Ursprungsregeln (seit 2021)

Seit dem 1. September 2021 gelten parallel zum klassischen PEM-Übereinkommen neue Übergangs-Ursprungsregeln. Diese sind flexibler und ermöglichen in vielen Fällen eine einfachere Ursprungsbestimmung:

  • Erweiterte Toleranzregeln für Vormaterialien ohne Ursprung
  • Vereinfachte Listenregeln für bestimmte Produktkategorien
  • Volle Kumulierung (nicht nur diagonal) zwischen teilnehmenden Staaten

Nicht alle PEM-Staaten wenden die Übergangsregeln an. Ausführer müssen prüfen, welches Regelwerk zwischen den konkreten Handelspartnern gilt.

Praktische Tipps

  • Prüfen Sie vor der Ausstellung, ob zwischen allen beteiligten Ländern die diagonale Kumulierung tatsächlich anwendbar ist
  • Verwenden Sie das korrekte Formular (EUR-MED statt EUR.1), wenn Kumulierung beansprucht wird
  • Dokumentieren Sie die Kumulierungskette lückenlos in Ihren Ursprungsunterlagen
  • Beachten Sie die kürzere Gültigkeitsdauer von 4 Monaten gegenüber vielen bilateralen Abkommen

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  • EUR-1 Zeugnis: Das EUR-1 Zeugnis (Warenverkehrsbescheinigung) ist der Standardnachweis des präferenziellen Ursprungs bei Ausfuhren in Länder mit bilateralem EU-Handelsabkommen.
  • EUR-MED Zeugnis: Das EUR-MED Zeugnis ist die Variante der Warenverkehrsbescheinigung für diagonale Kumulierung innerhalb der PEM-Zone.
  • Ursprungszeugnis (Formblatt A): Formblatt A ist das Ursprungszeugnis, das Entwicklungsländer als Nachweis des präferenziellen Ursprungs unter dem APS ausstellen.
  • Präferenzieller Ursprung: Präferenzieller Ursprung bestimmt, ob Waren unter einem Handelsabkommen für Vorzugsbehandlung qualifizieren.