EUR-MED Zertifikat: Anwendungen in der Pan-Euro-Mediterranen Zone
Wie das EUR-MED Zertifikat die diagonale Kumulierung im pan-euro-mediterranen Netzwerk ermoeglicht.
Das EUR-MED Zertifikat ist eine erweiterte Warenverkehrsbescheinigung, die im Rahmen des Pan-Euro-Mediterranen Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) verwendet wird. Es ermöglicht die diagonale Kumulierung des Ursprungs zwischen den Vertragsstaaten der PEM-Zone und ist damit ein zentrales Instrument für komplexe Lieferketten im euro-mediterranen Raum.
Unterschied zwischen EUR.1 und EUR-MED
| Merkmal | EUR.1 | EUR-MED |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Bilaterale Abkommen | PEM-Zone (multilateral) |
| Kumulierung | Bilateral | Diagonal zwischen PEM-Staaten |
| Kumulierungsfeld | Nicht vorhanden | Feld 7 (Kumulierungsangabe) |
| Formular | Grüner Rand | Grüner Rand mit EUR-MED-Kennzeichnung |
| Gültigkeitsdauer | Abhängig vom Abkommen | 4 Monate |
Die Pan-Euro-Mediterrane Zone
Die PEM-Zone umfasst derzeit über 40 Länder und Gebiete:
- EU-Mitgliedstaaten (27 Länder)
- EFTA-Staaten: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein
- Westbalkan: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
- Mittelmeer-Partnerländer: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina, Tunesien, Türkei
- Färöer-Inseln, Moldau, Georgien, Ukraine
Diagonale Kumulierung
Die diagonale Kumulierung ist der entscheidende Vorteil des EUR-MED Systems. Sie ermöglicht es, Vormaterialien aus verschiedenen PEM-Vertragsstaaten zu verwenden, ohne dass diese den Ursprungsstatus verlieren.
Beispiel
Ein deutsches Unternehmen stellt ein Produkt her und verwendet dabei:
- Vormaterialien aus der Türkei (PEM-Staat)
- Vormaterialien aus Marokko (PEM-Staat)
Mit diagonaler Kumulierung können beide Vormaterialien als Ursprungsmaterialien behandelt werden, sofern zwischen allen beteiligten Staaten gültige Freihandelsabkommen bestehen.
Voraussetzungen für diagonale Kumulierung
- Zwischen allen beteiligten Ländern müssen identische Ursprungsregeln gelten
- Gültige Freihandelsabkommen müssen zwischen allen Partnern in Kraft sein
- Die Kumulierung muss im Feld 7 des EUR-MED korrekt angegeben werden
- Die verwendeten Vormaterialien müssen mit gültigen Ursprungsnachweisen belegt sein
Das Kumulierungsfeld (Feld 7)
Feld 7 ist das zentrale Element, das die EUR-MED von der EUR.1 unterscheidet. Es muss wie folgt ausgefüllt werden:
- Kumulierung angewendet: Ankreuzen und die beteiligten Länder angeben
- Keine Kumulierung angewendet: Entsprechendes Feld ankreuzen
Korrekte Angabe
| Situation | Eintragung in Feld 7 |
|---|---|
| Kumulierung mit Türkei | "Cumulation applied with Turkey" |
| Kumulierung mit mehreren Ländern | "Cumulation applied with Turkey and Morocco" |
| Keine Kumulierung | "No cumulation applied" |
Übergangs-Ursprungsregeln (seit 2021)
Seit dem 1. September 2021 gelten parallel zum klassischen PEM-Übereinkommen neue Übergangs-Ursprungsregeln. Diese sind flexibler und ermöglichen in vielen Fällen eine einfachere Ursprungsbestimmung:
- Erweiterte Toleranzregeln für Vormaterialien ohne Ursprung
- Vereinfachte Listenregeln für bestimmte Produktkategorien
- Volle Kumulierung (nicht nur diagonal) zwischen teilnehmenden Staaten
Nicht alle PEM-Staaten wenden die Übergangsregeln an. Ausführer müssen prüfen, welches Regelwerk zwischen den konkreten Handelspartnern gilt.
Praktische Tipps
- Prüfen Sie vor der Ausstellung, ob zwischen allen beteiligten Ländern die diagonale Kumulierung tatsächlich anwendbar ist
- Verwenden Sie das korrekte Formular (EUR-MED statt EUR.1), wenn Kumulierung beansprucht wird
- Dokumentieren Sie die Kumulierungskette lückenlos in Ihren Ursprungsunterlagen
- Beachten Sie die kürzere Gültigkeitsdauer von 4 Monaten gegenüber vielen bilateralen Abkommen
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