Ausfuhrnachweise aus der EU: welches Dokument wann?

Entscheidungsmatrix fuer die Wahl des richtigen Ursprungsnachweisdokuments bei der Ausfuhr aus der Europaeischen Union.

Pillar context

Ausfuhrnachweise sind Dokumente, die den präferenziellen oder nicht-präferenziellen Ursprung von Waren bei der Ausfuhr aus der EU belegen. Die Wahl des richtigen Dokuments hängt vom Bestimmungsland, dem anwendbaren Handelsabkommen und dem Status des Ausführers ab. Eine falsche Dokumentenwahl führt dazu, dass der Einführer keine Präferenzzollbehandlung erhält.

Übersicht der Ausfuhrnachweise

Dokument Anwendungsbereich Ausstellung durch Gültigkeit
EUR.1 Bilaterale FTA mit der EU Zollbehörde 4-12 Monate
EUR-MED PEM-Zone (diagonal kumuliert) Zollbehörde 4 Monate
Ursprungserklärung auf Rechnung FTA (alle Ausführer bis 6.000 EUR) Ausführer selbst 4-12 Monate
Erklärung des ermächtigten Ausführers FTA (über 6.000 EUR, bewilligt) Ermächtigter Ausführer 4-12 Monate
REX-Ursprungserklärung APS/GSP (Re-Export aus EU) Registrierter Ausführer 12 Monate
Nicht-präferenzielles UZ Handelspolitische Maßnahmen IHK / Zollbehörde Variabel
A.TR-Bescheinigung EU-Türkei Zollunion Zollbehörde 4 Monate

Entscheidungsmatrix

Schritt 1: Präferenzielle oder nicht-präferenzielle Ausfuhr?

  • Präferenziell: Der Einführer soll einen ermäßigten Zollsatz erhalten
  • Nicht-präferenziell: Nachweis für Antidumping, Embargos, Markierung oder Statistik

Schritt 2: Welches Abkommen gilt?

Bestimmungsland Abkommen Bevorzugtes Dokument
Vereinigtes Königreich TCA Ursprungserklärung (Selbstzertifizierung)
Schweiz EFTA/PEM EUR.1 oder EUR-MED
Kanada CETA Ursprungserklärung
Japan EPA Ursprungserklärung
Südkorea EU-Korea FTA EUR.1 oder Ursprungserklärung
Türkei (FTA-Waren) Bilaterale FTA EUR.1
Türkei (Zollunionswaren) Zollunion A.TR
Marokko Assoziierungsabkommen/PEM EUR.1 oder EUR-MED

Schritt 3: Welcher Ausführerstatus?

Sendungswert Ausführerstatus Dokument
Bis 6.000 EUR Jeder Ausführer Ursprungserklärung auf Rechnung
Über 6.000 EUR Ermächtigter Ausführer Erklärung mit Bewilligungsnummer
Über 6.000 EUR Nicht ermächtigt EUR.1 bei der Zollbehörde beantragen
REX-Re-Export Registrierter Ausführer REX-Ursprungserklärung

Neuere Abkommen: Trend zur Selbstzertifizierung

In den neueren EU-Handelsabkommen ist die Ursprungserklärung auf der Rechnung das bevorzugte oder einzige Instrument:

  • EU-UK TCA: Ausschließlich Ursprungserklärung (keine EUR.1)
  • EU-Japan EPA: Ausschließlich Ursprungserklärung
  • EU-Kanada CETA: Ausschließlich Ursprungserklärung
  • EU-Vietnam: EUR.1 oder Ursprungserklärung (Übergang)

Sonderfälle

A.TR-Bescheinigung (Türkei)

Die A.TR ist kein Ursprungsnachweis im eigentlichen Sinne, sondern bescheinigt den freien Verkehr der Waren innerhalb der EU-Türkei Zollunion. Sie gilt nur für Industriewaren und bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse.

Nicht-präferenzielles Ursprungszeugnis

Dieses wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und dient nicht der Zollpräferenz, sondern dem Nachweis des Herstellungslandes für:

  • Antidumping- und Ausgleichszollverfahren
  • Embargo- und Sanktionsprüfungen
  • Ursprungsmarkierungsvorschriften
  • Öffentliche Ausschreibungen

Häufige Fehler bei der Dokumentenwahl

  1. EUR.1 beantragt, obwohl das Abkommen nur Selbstzertifizierung vorsieht
  2. Formblatt A verwendet, obwohl das Begünstigungsland zum REX-System gewechselt hat
  3. Nicht-präferenzielles UZ statt EUR.1 vorgelegt
  4. A.TR statt EUR.1 für landwirtschaftliche Ursprungswaren im EU-Türkei-Handel
  5. Gültigkeitsfrist des Dokuments bei Vorlage bereits überschritten

Empfehlung

Erstellen Sie eine interne Entscheidungsmatrix mit allen Bestimmungsländern, den anwendbaren Abkommen und den korrekten Dokumenten. Aktualisieren Sie diese Matrix bei jedem neuen Handelsabkommen oder jeder Änderung bestehender Abkommen.

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  • EUR-1 Zeugnis: Das EUR-1 Zeugnis (Warenverkehrsbescheinigung) ist der Standardnachweis des präferenziellen Ursprungs bei Ausfuhren in Länder mit bilateralem EU-Handelsabkommen.
  • EUR-MED Zeugnis: Das EUR-MED Zeugnis ist die Variante der Warenverkehrsbescheinigung für diagonale Kumulierung innerhalb der PEM-Zone.
  • Ursprungszeugnis (Formblatt A): Formblatt A ist das Ursprungszeugnis, das Entwicklungsländer als Nachweis des präferenziellen Ursprungs unter dem APS ausstellen.
  • Präferenzieller Ursprung: Präferenzieller Ursprung bestimmt, ob Waren unter einem Handelsabkommen für Vorzugsbehandlung qualifizieren.